AGB für Dienstleistungen der BLENDA media

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungsumfang 

   

BLENDA media betreibt ein Multichannelposting (kurz: Multiposting) als b2b-Service. Über diesen Service werden Online-Stellenanzeigen der BLENDA media-Kunden an unterschiedliche Netzwerkpartner übermittelt.

 

Bei entsprechender Beauftragung veröffentlicht BLENDA media, als technischer Betreiber der Datenwege und -schnittstellen, Online-Jobs, die vom Kundenunternehmen übermittelt werden. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Kundenunternehmen von BLENDA media berechnet.

   

Datensätze 

   

(1) Die Datensätze (= Stellenanzeigen) werden - auf unterschiedlichen Wegen - vom Kunden an BLENDA media übergeben.

 

(2) Die Datensätze (=Stellenanzeigen) werden anhand einer eindeutigen ID (Identifikationsnummer) identifiziert. Anzeigen, die während einer Veröffentlichung geändert werden und nach der Änderung dieselbe ID aufweisen, werden nicht als geändert erkannt.

 

(3)  BLENDA media behält sich vor, Anzeigen nicht zu veröffentlichen, die denselben Inhalt (Stellentitel und/oder Stellenbeschreibung) aufweisen und in verschiedenen Orten ausgeschrieben sind. Derartige Anzeigen können als "Spamming" von der Veröffentlichung ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Anzeigen, deren Inhalt nicht davon überzeugt, dass ein Unternehmen einen Arbeitnehmer (m/w/d) für eine ausgeschriebene Position (Arbeitsplatz) rekrutieren möchte.

 

(4) Zudem wird die Anzeigenveröffentlichung abgelehnt, wenn die Stellenanzeige kriminelle, sexistische oder sonstige illegalen oder mit dem gesellschaftlichen Zusammenleben kollidierende Aussagen (Hassaufrufe, Hetze etc.) enthält.

   

Einräumung der Nutzungsrechte 

   

Mit der Buchung räumt der Kunde der BLENDA media die für die Einbindung, das Multiposting und die Veröffentlichung der Stellenanzeigen (auch bei den Netzwerkpartnern) erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Datensätzen ein.

 

Preise & Kosten

 

(1) Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen des Kunden wird dem Kundenunternehmen von BLENDA media in Rechnung gestellt.

 

(2) Es gelten die im Buchungsformular explizit genannten und durch Buchung bestätigten Mengen, Daten, Preise, Boni und Rabatte.

 

(3) Eine eventuell anfallende Gebühr für die Einrichtung einer Datenschnittstelle wird nur berechnet, soweit dies im Buchungsformular explizit ausgewiesen ist.

  

(4) Es wird der laufende Monat nach Größe des jeweils gebuchten Anzeigenkontingentes bzw. Anzeigenpaketes abgerechnet. Der Kunde erhält von BLENDA media eine Abrechnung nach deutschem Recht mit Ausweis der Umsatzsteuer. Auf der Rechnung sind die genauen Zahlungsmodalitäten festgehalten.

 

(5) Sämtliche Preise gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer (19%).

 

Boni & Rabatte

 

Boni und Rabatte werden im jeweiligen Buchungsformular explizit genannt.

 

Umsetzung 

 

(1) Die Veröffentlichung der Stellenanzeigen von Kundenunternehmen erfolgt als Dienstleistung, die von BLENDA media erbracht und abgerechnet wird. Die Laufzeit wirdhängt ab von der jeweils gebuchten Dienstleistung und wird im jeweiligen Buchungsformular ausgewiesen.

   

(2) Eine Mindestlaufzeit der Anzeigenbuchung wird im Buchungsformular ausgewiesen.

 

   

(Kopie 2)

Haftung & Nichtveröffentlichung

   

(1) Bei der Übermittlung der Online-Stellenanzeigen an ebay-Kleinanzeigen.de oder bei der Veröffentlichung der Anzeigen auf ebay-Kleinanzeigen.de kann es unter Umständen zu Problemen oder Einschränkungen kommen und zwar

  

a) aus technischen Gründen, 

b) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder

c) in Fällen höherer Gewalt.

 

(2) der Stellenbörsenpartner verweigert die Veröffentlichung von Stellenanzeigen, wenn

 

(a) mehrere gleichartige Anzeigen als Duplikate erkannt werden,

(b) Anzeigen keinem (echten) Arbeitgeber zugeordnet werden können,

(c) Anzeigen als fehlerhaft erkannt werden (z. B. ungültige PLZ-Formate, mehr als 3.999 Zeichen in der Stellenbeschreibung, fehlender Arbeitgeber oder Telefonnummer) oder

(d) aus anderen Gründen.

 

BLENDA media hat bei der Entscheidung des Stellenbörsenpartners keine Einflussmöglichkeit.

 

(3) BLENDA media wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die oben genannten Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken, soweit diese im Verantwortungsbereich der BLENDA media liegen.

 

(4) BLENDA media kann nicht für die Nichtveröffentlichung von Anzeigen haftbar gemacht werden, wenn diese im Verantwortungsbereich des Stellenbörsenpartners oder des Kundenunternehmens liegen. Das Kundenunternehmen nimmt zur Kenntnis, dass es im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Beseitigung fehlerhafter Daten und Datensätze mitwirken muss, bevor BLENDA media tätig werden kann.

 

Kündigung

   

(1) Die Kündigungsfrist der jeweiligen Dienstleistung wird im Buchungsformular ausgewiesen. Stellenschaltungen, die eine fest umrissene Laufzeit haben (z. B. 30 Tage), können nach Online-Start nicht gekündigt werden.

 

(2) Andere Dienstleistungen: Nach einer Kündigung läuft die Veröffentlichung für die Restlaufzeit regulär weiter und wird ebenso abgerechnet.

  

(3) Eine Kündigung oder Änderung der Anzeigen-/Kontingentgröße kann formlos per E-Mail an support(at)blenda.de erfolgen.

 

(5) Eine Kündigung kann noch bis zu 3 Tage vor Ende des Vertrages rückgängig gemacht werden. Ist der Service jedoch beendet, kann er nur dann wieder reaktiviert werden, wenn das Kundenunternehmen einen neuen Vertrag mit BLENDA media abschließt.

  

Wichtige Hinweise

  

(1) Multiposting ist die notwendige Basis für eine Veröffentlichung von Stellenanzeigen und weiteren Dienstleistungen.

 

(2) Ausnahme: Buchung einzelner Stellenanzeigen und/oder Anzeigenpakete. Hierbei genügt die Zusendung des Buchungsformulars, möglichst mit Nennung des Links auf der Homepage des Kunden oder Zusendung einer Pdf-Datei mit der entsprechenden Stellenanzeige.

 

(3) Die Dienstleistungen der BLENDA media sind kombinierbar.

 

(4) BLENDA media ist lediglich Betreiber der Dateninfrastruktur zu den angeschlossenen Netzwerkpartnern und ist somit für die Übertragung der Daten (Stellenanzeigen) verantwortlich. Fehler in der Datenübertragung, die im Verantwortungsbereich der BLENDA media liegen, werden schnellstmöglich behoben. 

  

(5) BLENDA media kann nicht dafür garantieren, dass z. B. Crawler Ihre Stellenanzeigen im Internet finden und diese Daten an weitere Webportale zur Veröffentlichung weitergeben.

 

(6) Einem Anspruch auf Löschung veralteter Daten oder nicht mehr aktiver Stellenanzeigen kann BLENDA media nur auf den eigenen Portalen nachkommen.

  

Schlussbestimmungen 

   

(1) Änderungen und Ergänzungen der Buchung sowie etwaige Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  

(2) Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

  

(3) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der BLENDA media: Hamburg

  

(4) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Buchung ergeben, einschließlich solcher aufgrund oder in Ausführung dieser Buchung eingegangener Verpflichtungen ist Hamburg. 

  

(5) Sollte eine der Bestimmungen dieser Buchung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke ausweisen, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden.

 

(6) Beruht die Ungültigkeit einer Bestimmung auf einem darin angegebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten treten.

 

 

 

Die Dienstleistung wird bereitgestellt von BLENDA media GmbH & Co. KG

https://www.blenda.de/index.php?id=impressum

 

 

Stand: 01.10.2019