AGB für das Multiposting

Allgemeine Geschäftsbedingungen Multiposting

Leistungsumfang 

   

BLENDA media betreibt ein Multichannelposting-Netzwerk (kurz: Multiposting) und übermittelt darüber Online-Stellenanzeigen an die angebundenen Multipostingpartner. Im Auftrage des Kundenunternehmens bindet BLENDA media die Online-Stellenanzeigen des Kunden in das Multiposting ein.

 

Dazu erhält BLENDA media die Online-Jobs per XML-Datei vom Kundenunternehmen oder einem dazu vom Kunden beauftragten Dritten und nutzt die Dateninfrastruktur des Multipostings, um die Jobs an derzeit über 70 Stellenbörsen / Jobsuchmaschinen (Stand: 01.01.2021, s. Link zu den Netzwerkpartnern) zu übertragen.

   

Wichtige Hinweise: Die Anzahl der eingebundenen Netzwerkpartner kann u. a. aufgrund von Marktveränderungen und dem weiteren Ausbau des Multiposting-Netzwerks variieren. Die Netzwerkpartner können Stellenanzeigen - ihrem eigenen Angebot entsprechend - ablehnen und nicht veröffentlichen. BLENDA media betreibt lediglich die Infrastruktur hinsichtlich der Datenübertragung und hat keinerlei Einspruchsrecht hinsichtlich des ob und wie der Stellenveröffentlichung!

  

Datensätze 

   

(1) Die technische Übermittlung der Datensätze an BLENDA erfolgt zwischen dem Kundenunternehmen (oder dem beauftragten Dritten) und BLENDA. Die Stellenanzeigen werden von letztendlich vom Kundenunternehmen bspw. in einer XML-Datei bereitgestellt.

(2)  BLENDA media erhält das vollständige Nutzungsrecht an den Stellenanzeigen.

(3) Die Stellenanzeigen können vom Kunden jederzeit - soweit vorhanden - über das kundeneigene Bewerbermanagementsystem gepflegt und aktualisiert werden. 

   

Einräumung der Nutzungsrechte 

   

Mit der Buchung räumt der Kunde der BLENDA media die für die Einbindung, das Multiposting und die Veröffentlichung der Stellenanzeigen (auch bei den Netzwerkpartnern) erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Datensätzen ein. Das Kundenunternehmen stellt BLENDA media GmbH & Co. KG von Ansprüchen Dritter frei.

   

Vergütung, Abrechnung 

 

(1) Die Einbindung der Stellenanzeigen in den MCPV und die Verbreitung der Stellenanzeigen des Kunden über den MCPV wird dem Kunden von BLENDA in Rechnung gestellt. Die genannten Daten und Preise gelten jeweils pro XML-Feed:

   

- Einrichtungsgebühr: keine

- monatliche Kosten: 300,00 Euro (netto) für bis zu 500 Stellenanzeigen

- mögliche Zusatzkosten: jeweils 100,00 Euro (netto) für weitere 500 Stellenanzeigen

- Mindestlaufzeit: keine

- Kündigung: 30 Tage zum Monatsende

   

(2) Der Kunde erhält ordentliche Rechnungen von BLENDA media, auf denen die genauen Zahlungsmodalitäten festgehalten sind.

Haftung 

   

Bei der Veröffentlichung der Stellenanzeigen kann es unter Umständen zu Einschränkungen auftreten und zwar

  

a) aus technischen Gründen, 

b) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunde erfolgen, wie z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder 

c) in Fällen höherer Gewalt. 

    

BLENDA media wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken, soweit diese im Verantwortungsbereich der BLENDA media liegen.

   

Kündigung

   

(1) Kündigungsfrist: 30 Tage zum Monatsende. 

(2) Die Kündigung kann formlos per E-Mail oder postalisch erfolgen.

(3) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. 

(4) Nach einer Kündigung läuft das Multiposting noch für den Rest des betreffenden Monats und wird dann zum Ablauf des letzten Tages des Kündigungsmonats beendet. Die aus der Buchung resultierenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden an BLENDA media enden damit ebenfalls.

   

Schlussbestimmungen 

   

(1) Änderungen und Ergänzungen der Buchung sowie etwaige Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(2) Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

(3) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der BLENDA media: Hamburg

(4) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Buchung ergeben, einschließlich solcher aufgrund oder in Ausführung dieser Buchung eingegangener Verpflichtungen ist Hamburg. 

(5) Sollte eine der Bestimmungen dieser Buchung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke ausweisen, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden. Beruht die Ungültigkeit einer Bestimmung auf einem darin angegebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten treten.

Stand: 01.01.2021

   

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