AGB für das Multiposting

Allgemeine Geschäftsbedingungen Multiposting

Leistungsumfang 

   

BLENDA media betreibt einen Multichannelpostingverteiler (MCPV) und übermittelt darüber Online-Stellenanzeigen an untershiedliche Netzwerkpartner. Im Zuge der Kooperation mit der coveto ATS GmbH (im Folgenden: coveto) bindet BLENDA media die Online-Stellenanzeigen des coveto-Kunden in den MCPV ein.

 

Dazu erhält BLENDA media die Online-Jobs per XML-Datei von coveto und nutzt die Dateninfrastruktur des MCPV, um die Jobs an derzeit über 70 Stellenbörsen / Jobsuchmaschinen (Stand: 01.07.2019, s. Link zu den Netzwerkpartnern).

   

Wichtige Hinweise: Die Anzahl der eingebundenen Netzwerkpartner kann u. a. aufgrund von Marktveränderungen und dem weiteren Ausbau des MCPV variieren. Die Netzwerkpartner können Stellenanzeigen - ihrem eigenen Angebot entsprechend - ablehnen und nicht veröffentlichen. BLENDA media betreibt lediglich die Infrastruktur hinsichtlich der Datenübertragung und hat keinerlei Einspruchsrecht hinsichtlich der Stellenveröffentlichung!

  

Datensätze 

   

(1) Die technische Übermittlung der Datensätze an BLENDA erfolgt zwischen coveto und BLENDA. Die Stellenanzeigen werden von coveto in einer XML-Datei bereitgestellt.

(2) Der Link basiert auf der KundenNr., Beispiel: k12345. Diese kann der BLENDA media auch vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.

(3) Die Stellenanzeigen können vom Kunden jederzeit über das coveto-System gepflegt und aktualisiert werden. 

(4) Der Kunde muss die einzelnen Stellenanzeigen im coveto-System für das Multiposting freigeben.

   

Einräumung der Nutzungsrechte 

   

Mit der Buchung räumt der Kunde der BLENDA media die für die Einbindung, das Multiposting und die Veröffentlichung der Stellenanzeigen (auch bei den Netzwerkpartnern) erforderlichen Nutzungsrechte an den übermittelten Datensätzen ein.

   

Vergütung, Abrechnung 

 

(1) Die Einbindung der Stellenanzeigen in den MCPV und die Verbreitung der Stellenanzeigen des Kunden über den MCPV wird dem Kunden von BLENDA in Rechnung gestellt. Die genannten Daten und Preise gelten jeweils pro Kunde:

   

- Einrichtungsgebühr: 100,00 Euro (einmalig, netto)

- monatliche Kosten ab 01.01.2019: 40,00 Euro (netto)

- Mindestlaufzeit: 6 Monate, danach Verlängerung um jeweils einen Monat

- Kündigung: nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann jederzeit zum nächsten Monat gekündigt werden 

   

(2) Der Kunde erhält ordentliche Rechnungen von BLENDA media, auf denen die genauen Zahlungsmodalitäten festgehalten sind.

Haftung 

   

Bei der Veröffentlichung der Stellenanzeigen kann es unter Umständen zu Einschränkungen auftreten und zwar

  

a) aus technischen Gründen, 

b) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunde erfolgen, wie z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder 

c) in Fällen höherer Gewalt. 

    

BLENDA media wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken, soweit diese im Verantwortungsbereich der BLENDA media liegen.

   

Kündigung

   

(1) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann dieser Vertrag von jedem Vertragspartner jederzeit zum nächsten Monat gekündigt werden. 

(2) Die Kündigung kann formlos per E-Mail oder postalisch erfolgen.

(3) Während der Mindestlaufzeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich. 

(4) Nach einer Kündigung läuft das Multiposting noch für den Rest des betreffenden Monats und wird dann zum Ablauf des letzten Tages des Kündigungsmonats beendet. Die aus der Buchung resultierenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden an BLENDA media enden damit ebenfalls.

   

Schlussbestimmungen 

   

(1) Änderungen und Ergänzungen der Buchung sowie etwaige Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(2) Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

(3) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der BLENDA media: Hamburg

(4) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Buchung ergeben, einschließlich solcher aufgrund oder in Ausführung dieser Buchung eingegangener Verpflichtungen ist Hamburg. 

(5) Sollte eine der Bestimmungen dieser Buchung rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke ausweisen, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen oder in Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden. Beruht die Ungültigkeit einer Bestimmung auf einem darin angegebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), so soll ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit an die Stelle des Vereinbarten treten.

   

   

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